Änderung der Amtsordnung und Weiterentwicklung des Kommunalverfassungsrechts

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Thomas Rother:
Die jetzige Landesregierung ist politisch delegitimiert. Deshalb sollten in dieser Wahlperiode keine Entscheidungen mehr getroffen werden, die eine lange Nachwirkungszeit haben. Das Urteil des Landesverfassungsgerichts erfordert keine übereilte Änderung der Amtsordnung noch vor der nächsten Kommunalwahl und schon gar nicht vor der – vorgezogenen   Landtagswahl.